Tätigkeiten, für die Kenntnisse und/oder Fertigkeiten erforderlich sind, die durch Anlernen und zusätzliche betriebliche Weiterbildung oder Abschluss einer 2-jährigen Berufsausbildung oder Anlernen und mehrjährige Berufserfahrung im ausgeübten Tätigkeitsfeld erworben werden
Einrichten von Maschinen und Anlagen
Editieren von vorhandenen Maschinenprogrammen
Bedienen von Maschinen und Anlagen
Durchführung von Werkzeugwechseln
Qualitative Überwachung der Fertigungsprozesse (u.a. Statistische Prozesskontrolle)
Überwachung von Maschinen – und Werkzeugparametern
Dokumentation von Prüfergebnissen und Betriebsdaten
Durchführung von regelmäßigen Reinigungs- und Wartungsarbeiten im Rahmen der autonomen Instandhaltung
Auslösen von Hilfs- und Meldeketten
Anlernen von Mitarbeitern im Beistellprinzip